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März 2009

WPI Linz - anerkannte unabhängige Prüfstelle gemäß §21 Druckgeräteverordnung

Mit Jänner 2009 wurde unserem Werkstoffprüfinstitut (WPI) vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Berechtigung erteilt, als anerkannte unabhängige Prüfstelle gemäß Artikel 13 Druckgeräterichtlinie 97/23/EG tätig zu sein. Das WPI ist bereits in der europäischen Datenbank NANDO genannt und darf gemäß §21 Abs. 6 Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992 idF BGBl. I Nr. 80/2007 sowie §21 der Druckgeräteverordnung – DGVO, BGBl. II Nr. 426/1999 im Geltungs-bereich Anhang I Z 3.1.2 Druckgeräterichtlinie die Zulassung von Arbeitsverfahren für dauerhafte Werkstoffverbindungen (Schweißverfahrensprüfungen) durchführen.


Das mittlerweile seit 12 Jahren akkreditierte WPI Linz sieht sich mit dieser Benennung in der mit einer Akkreditierung verbundenen qualitativ hochgradigen Praxis der Werkstoffprüfung bestätigt. Für unser umfassendes Angebot an Werkstoffberatungen stellt die Benennung eine fehlende Ergänzung dar, mit der wir auch im Bereich der Druckgeräterichtlinie selbständig und unabhängig Arbeitsverfahren zulassen dürfen.


 

 

 

 

 

SD & TA 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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